Rechtsform für Health-Startups: GmbH, UG oder GbR?
Welche Rechtsform zu Medtech, Digital Health, Pflege oder Praxis passt, was Haftung und Kapital bedeuten und warum Investoren fast immer eine GmbH erwarten.
Die meisten Health-Startups gründen eine GmbH oder, mit wenig Startkapital, eine UG (haftungsbeschränkt). Beide beschränken die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen und sind die Form, die Investoren, Kliniken und Krankenkassen als Vertragspartner erwarten. Eine GbR entsteht oft unbemerkt, sobald zwei Personen gemeinsam an einer Idee arbeiten, eignet sich aber wegen der persönlichen Haftung nur für die allererste Phase. Für Arztpraxen und andere Heilberufe gelten zusätzlich die Regeln von Berufs- und Kassenrecht.
Einen Überblick über alle Rechtsthemen der Gründung gibt der Bereich Recht und Datenschutz.
Die drei Rechtsformen im Vergleich
| Merkmal | GbR | UG (haftungsbeschränkt) | GmbH |
|---|---|---|---|
| Haftung | Gesellschafter persönlich und unbeschränkt | Gesellschaftsvermögen | Gesellschaftsvermögen |
| Mindestkapital | keines | 1 Euro, voll einzuzahlen | 25.000 Euro, bei Bargründung mindestens die Hälfte bei Anmeldung |
| Gründung | Gesellschaftsvertrag, formfrei möglich | notarielle Beurkundung, Handelsregister | notarielle Beurkundung, Handelsregister |
| Rücklagepflicht | nein | ja, ein Viertel des Jahresüberschusses | nein |
| Anteilsübertragung | nach Gesellschaftsvertrag | notariell | notariell |
| Investorentauglich | kaum | eingeschränkt, meist mit Umwandlung | ja |
| Wahrnehmung bei Kunden | gering für Medtech, üblich für Praxen | teils als Zeichen geringer Kapitalausstattung gesehen | etabliert |
GbR: Schnell gegründet, voll haftend
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht, wenn sich mehrere Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht nötig, aber dringend empfohlen. Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024 ist die GbR ausdrücklich rechtsfähig und kann sich in ein Gesellschaftsregister eintragen lassen.
Der entscheidende Nachteil: Alle Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich mit ihrem Privatvermögen. Für ein Medtech- oder Digital-Health-Startup, das Produkte in Verkehr bringt, Personal einstellt oder Haftungsrisiken gegenüber Patienten hat, ist das kein tragbares Modell.
Sinnvoll ist eine GbR allenfalls in der Ideenphase. Dann sollte der Vertrag regeln, wem die Ergebnisse gehören und dass sie später in eine Kapitalgesellschaft eingebracht werden. Sonst entsteht Streit, wenn ein Gründer vor der GmbH-Gründung aussteigt.
UG (haftungsbeschränkt): Die Einstiegsvariante
Die UG ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH mit geringerem Stammkapital. Sie kann mit einem Euro gegründet werden, das Kapital muss aber bar und vollständig eingezahlt werden. Ein Viertel des jeweiligen Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag, muss in eine gesetzliche Rücklage fließen, bis das Kapital über eine Erhöhung das Niveau der GmbH erreicht.
Vorteile:
- geringer Kapitalbedarf bei der Gründung
- gleiche Haftungsbeschränkung wie die GmbH
- späterer Wechsel zur GmbH ohne Umwandlung im engeren Sinn
Nachteile:
- Ein sehr geringes Stammkapital kann bei Lieferanten, Banken und Kliniken Zweifel an der Solidität wecken.
- Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gelten dieselben Pflichten der Geschäftsführung wie bei der GmbH, ein kleines Kapital ist schnell aufgebraucht.
GmbH: Der Standard für finanzierte Startups
Die GmbH ist die übliche Rechtsform für Startups, die Investoren aufnehmen wollen. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Bei einer Bargründung muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel eingezahlt sein, insgesamt mindestens die Hälfte des Mindestkapitals, bevor die Gesellschaft angemeldet wird.
Warum Investoren die GmbH bevorzugen
- Anteile lassen sich in Finanzierungsrunden über Kapitalerhöhungen sauber ausgeben.
- Gesellschaftervereinbarungen mit Regeln zu Mitverkaufsrechten, Vorkaufsrechten, Verwässerungsschutz und Liquidationspräferenzen sind etabliert.
- Mitarbeiterbeteiligungen lassen sich über virtuelle oder echte Anteilsprogramme abbilden.
- Ein späterer Verkauf des Unternehmens ist über die Übertragung der Geschäftsanteile möglich.
Was Kapitalgeber darüber hinaus prüfen, beschreibt der Beitrag zu Venture Capital für Medtech.
Gründungsablauf in Kürze
- Gesellschaftsvertrag entwerfen, bei einfachen Fällen mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer auch über das gesetzliche Musterprotokoll.
- Beurkundung beim Notar, in vielen Fällen auch per Videoverfahren.
- Einzahlung des Stammkapitals auf ein Geschäftskonto.
- Anmeldung zum Handelsregister durch den Notar.
- Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung beim Finanzamt, Transparenzregister prüfen.
Für Medtech-Startups gehört direkt nach der Gründung die Übertragung aller Rechte an Erfindungen, Software und Know-how auf die Gesellschaft dazu. Wie Sie die Rechtekette absichern, erklärt der Beitrag zur Patentstrategie für Medtech-Gründer.
Welche Rechtsform für welches Gründungsmodell?
| Gründungsmodell | Übliche Rechtsform | Besonderheit |
|---|---|---|
| Medtech-Startup | GmbH, anfangs teils UG | Haftung aus Produkten, Investoren, lange Entwicklungszeit |
| Digital Health, DiGA | GmbH | Hersteller trägt Verantwortung als Medizinproduktehersteller |
| Telemedizin-Plattform | GmbH | ob die Gesellschaft selbst ärztliche Leistungen anbieten darf, regelt das Landesrecht |
| Pflegedienst oder Pflege-Startup | GmbH, teils gemeinnützige GmbH | Zulassung und Versorgungsvertrag mit Pflegekassen |
| Arztpraxis, Gemeinschaftspraxis | Einzelpraxis, GbR, Partnerschaftsgesellschaft | berufsrechtliche Vorgaben, Kassenzulassung |
| Medizinisches Versorgungszentrum | GmbH, GbR, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragene Genossenschaft | nur bestimmte Gründer zulässig |
Besonderheiten bei Praxen und Heilberufen
Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten üben einen freien Beruf aus. Gemeinsame Praxen werden meist als GbR oder als Partnerschaftsgesellschaft geführt. Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung kann die Haftung für Fehler in der Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen, wenn eine vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung besteht. Für andere Verbindlichkeiten haften die Partner weiterhin persönlich.
Eine GmbH kommt für die vertragsärztliche Versorgung im Wesentlichen nur als Träger eines Medizinischen Versorgungszentrums infrage. Wer gründen darf und welche Trägerformen zulässig sind, erklärt der Beitrag MVZ gründen.
Gesellschaftervereinbarung von Anfang an
Unabhängig von der Rechtsform sollten Gründer früh eine Gesellschaftervereinbarung schließen. Sie regelt, was im Gesellschaftsvertrag oft fehlt oder dort nicht öffentlich stehen soll:
- Vesting: Anteile werden über mehrere Jahre erdient, damit ein früh ausscheidender Gründer nicht dauerhaft einen großen Anteil hält.
- Good und Bad Leaver: zu welchen Bedingungen Anteile bei einem Ausscheiden zurückübertragen werden.
- Rollen und Arbeitszeit: wer Vollzeit arbeitet, wer Geschäftsführer ist, wie Entscheidungen getroffen werden.
- Rechte an Ergebnissen: Verpflichtung, Erfindungen, Software und Know-how auf die Gesellschaft zu übertragen.
- Wettbewerbsverbot: keine konkurrierende Tätigkeit während der Beteiligung.
Vereinbarungen, die Anteilsübertragungen betreffen, müssen bei GmbH und UG in der Regel notariell beurkundet werden. Spätere Investoren ersetzen diese Regeln meist durch eine eigene Beteiligungsvereinbarung, übernehmen aber viele Inhalte.
Steuerliche Unterschiede in Grundzügen
- Körperschaft- und Gewerbesteuer: GmbH und UG zahlen auf ihre Gewinne Körperschaftsteuer und sind immer gewerbesteuerpflichtig. Beim Gesellschafter fällt eine weitere Steuer erst an, wenn Gewinne ausgeschüttet werden.
- Personengesellschaften: Die Gewinne einer GbR werden den Gesellschaftern direkt zugerechnet. Ärztliche Gemeinschaftspraxen erzielen freiberufliche Einkünfte und sind grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig.
- Abfärbewirkung: Erzielt eine freiberufliche Personengesellschaft auch gewerbliche Einkünfte, etwa durch den Verkauf von Produkten, kann das unter bestimmten Bedingungen die gesamten Einkünfte gewerblich machen. Gewerbliche Tätigkeiten werden deshalb oft in eine eigene Gesellschaft ausgelagert.
- Umsatzsteuer: Heilbehandlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Ob das für ein digitales Angebot gilt, hängt davon ab, ob tatsächlich eine Heilbehandlung durch qualifiziertes Personal vorliegt.
Steuerliche Fragen sollten Sie mit einer Steuerberatung klären, die Erfahrung mit Gesundheitsunternehmen hat.
Entscheidungshilfe
Checkliste Rechtsformwahl
- Sollen Investoren einsteigen? Dann GmbH oder UG mit geplanter Umwandlung.
- Entstehen Haftungsrisiken aus Produkten, Software oder Behandlung? Dann keine GbR.
- Ist ärztliche Tätigkeit Kern des Geschäfts? Dann Berufs- und Kassenrecht zuerst prüfen.
- Sollen gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten getrennt werden? Dann zwei Gesellschaften erwägen.
- Ist eine Gemeinnützigkeit sinnvoll, etwa bei Pflege- oder Präventionsprojekten?
- Wer hält welche Anteile, und was passiert, wenn ein Gründer aussteigt?
Die Rechtsform ist auch ein Kapitel im Businessplan. Wie Sie Gesellschaftsstruktur, Anteile und Finanzierung dort darstellen, zeigt der Bereich Businessplan für Health-Startups.
Fragen und Antworten
- Kann ich mit einer UG starten und später zur GmbH wechseln?
- Ja. Die UG muss einen Teil ihrer Jahresüberschüsse in eine Rücklage einstellen. Sobald das Stammkapital durch eine Kapitalerhöhung das Mindestkapital der GmbH erreicht, kann sie als GmbH firmieren. Investoren beteiligen sich häufig auch schon an einer UG, oft verbunden mit einer Kapitalerhöhung, die den Wechsel zur GmbH gleich mit erledigt.
- Darf eine GmbH eine Arztpraxis betreiben?
- Für die Versorgung gesetzlich Versicherter ist eine GmbH im ambulanten Bereich im Wesentlichen nur als Träger eines Medizinischen Versorgungszentrums möglich, und auch dann nur mit bestimmten Gründern. Für reine Privatpraxen hängt es vom Heilberufsrecht des jeweiligen Landes ab. Lassen Sie das vor der Gründung mit der Ärztekammer klären.
- Warum wollen Investoren keine GbR?
- Weil die Gesellschafter einer GbR persönlich und unbeschränkt haften, Anteilsübertragungen und Kapitalrunden weniger standardisiert sind und die Struktur für spätere Finanzierungsrunden und einen Verkauf ungewohnt ist. Business Angels und Fonds beteiligen sich deshalb fast ausnahmslos an Kapitalgesellschaften.
- Brauche ich für die GmbH-Gründung einen Notar?
- Ja. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH oder UG muss notariell beurkundet werden, auch beim vereinfachten Musterprotokoll. Inzwischen ist die Beurkundung in vielen Fällen auch online per Videoverfahren der Notare möglich. Auch spätere Anteilsübertragungen, etwa an Investoren, brauchen einen Notar.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026.