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Praxisgründung und Praxisübernahme für Ärzte

Neu gründen, übernehmen oder einsteigen: die wichtigsten Wege in die eigene Praxis, von der Zulassung über die Finanzierung bis zur Kooperationsform.

Die eigene Praxis ist für viele Ärztinnen und Ärzte das Ziel nach der Weiterbildung. Sie bietet fachliche Unabhängigkeit und unternehmerische Gestaltungsfreiheit, verlangt aber auch Investitionen, Personalführung und Kenntnisse im Abrechnungs- und Zulassungsrecht. Gleichzeitig suchen in vielen Regionen Praxisinhaber eine Nachfolge, besonders in der hausärztlichen Versorgung auf dem Land. Diese Seite gibt einen Überblick über die Wege in die eigene Praxis und die wichtigsten Planungsschritte. Für Zahnärzte, Psychotherapeuten und Heilmittelerbringer gelten in Teilen eigene Regeln, die Grundzüge sind aber vergleichbar.

Drei Wege in die eigene Praxis

Weg Vorteile Nachteile
Übernahme einer Einzelpraxis Kassensitz, Patienten, Personal und Ausstattung vorhanden, kalkulierbarer Umsatz Kaufpreis, eventuell veraltete Technik, Konzept des Vorgängers prägt die Praxis
Neugründung freie Wahl von Standort, Räumen, Ausstattung und Konzept in gesperrten Planungsbereichen keine neue Kassenzulassung, längere Anlaufphase
Einstieg in eine Gemeinschaft geteiltes Risiko, geteilte Kosten, kollegialer Austausch, flexiblere Arbeitszeiten Abstimmungsbedarf, Gesellschaftsvertrag regelt viele Entscheidungen

Daneben gibt es die Anstellung in einer Praxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum als Zwischenschritt. Sie erlaubt, Region und Patientenstamm kennenzulernen, bevor eine Entscheidung über die Selbstständigkeit fällt.

Zulassung und Bedarfsplanung

Wer gesetzlich Versicherte behandeln und mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen will, braucht eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Voraussetzung ist der Eintrag ins Arztregister, der in der Regel die abgeschlossene Weiterbildung voraussetzt. Über den Antrag entscheidet der Zulassungsausschuss.

Wie viele Ärzte einer Fachgruppe sich in einer Region niederlassen dürfen, regelt die Bedarfsplanung. Ist ein Planungsbereich wegen Überversorgung gesperrt, werden dort keine neuen Zulassungen erteilt. Ein Sitz wird dann nur frei, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Praxis abgibt. In diesem Fall läuft das Nachbesetzungsverfahren: Die Kassenärztliche Vereinigung schreibt den Sitz aus, und der Zulassungsausschuss wählt unter den Bewerbern nach gesetzlichen Kriterien aus, etwa der beruflichen Eignung, der Dauer der ärztlichen Tätigkeit und der Frage, ob jemand bereits mit dem abgebenden Arzt zusammengearbeitet hat. Der Zulassungsausschuss kann eine Nachbesetzung auch ablehnen, wenn der Sitz für die Versorgung nicht erforderlich ist.

In offenen oder unterversorgten Planungsbereichen ist eine Neuzulassung dagegen möglich. Manche Kassenärztlichen Vereinigungen und Kommunen fördern Niederlassungen dort zusätzlich.

Kooperationsformen

  • Einzelpraxis: eine Ärztin oder ein Arzt trägt Verantwortung und Risiko allein.
  • Berufsausübungsgemeinschaft, früher Gemeinschaftspraxis: gemeinsame Behandlung und Abrechnung, gemeinsamer Patientenstamm.
  • Praxisgemeinschaft: geteilte Räume, Geräte und Personal, aber getrennte Patienten und Abrechnung.
  • Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ): fachübergreifende oder fachgleiche Einrichtung unter ärztlicher Leitung, in der Ärzte auch angestellt arbeiten. Gründer können unter anderem zugelassene Ärzte, Krankenhäuser und bestimmte weitere Leistungserbringer sein.

Die Wahl der Kooperationsform hat Folgen für Haftung, Steuern und Abrechnung. Grundzüge zu Rechtsformen erläutert der Bereich Recht und Datenschutz.

Kosten und Finanzierung

Die Investitionen hängen stark von Fachrichtung, Standort und Ausstattung ab. Eine Hausarztpraxis kommt mit deutlich weniger Technik aus als eine Praxis für Radiologie oder Augenheilkunde. Zu den typischen Kostenblöcken gehören:

Checkliste: Kosten einer Praxisgründung

  • Kaufpreis bei Übernahme: materieller Wert der Ausstattung und ideeller Praxiswert
  • Umbau, Einrichtung, medizinische Geräte, Praxis-IT und Anbindung an die Telematikinfrastruktur
  • Betriebsmittel für die ersten Monate, weil die Abrechnung mit der KV zeitversetzt ausgezahlt wird
  • Personal, Miete, Versicherungen, Beratung durch Steuerberater und Fachanwälte
  • privater Lebensunterhalt während der Anlaufphase

Finanziert wird meist über Bankkredite, häufig ergänzt um Förderdarlehen der KfW oder der Landesförderbanken. Viele Banken haben eigene Heilberufe-Teams. Ein schlüssiger Businessplan mit realistischer Umsatzplanung ist auch hier Pflicht, Hinweise gibt der Businessplan-Leitfaden. Mehr zu Förderkrediten steht unter Finanzierung und Förderung.

Zeitplan einer Übernahme

  1. Ein bis zwei Jahre vorher: Region und Fachrichtung festlegen, Praxisbörsen und Kontakte nutzen, erste Gespräche führen.
  2. Bewertung und Verhandlung: Praxiswert ermitteln lassen, Umsätze und Patientenstruktur prüfen, Mietvertrag und Personal klären.
  3. Nachbesetzungsverfahren: Ausschreibung durch die KV, Bewerbung, Entscheidung des Zulassungsausschusses.
  4. Kaufvertrag und Finanzierung: Vertrag unter der Bedingung der Zulassung schließen, Finanzierung sichern.
  5. Übergabe: Personal übernehmen, Patienten informieren, Verträge umstellen, Datenschutz und Patientenakten regeln.

Patienten gewinnen

Gerade nach einer Neugründung entscheidet die Sichtbarkeit über den Start. Ärzte dürfen sachlich über ihre Praxis informieren, unterliegen aber Berufsrecht und Heilmittelwerbegesetz. Wie eine rechtssichere Praxiswebsite, Bewertungsportale und lokale Sichtbarkeit zusammenspielen, erklärt der Bereich Praxismarketing.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Was ist besser: Praxis übernehmen oder neu gründen?
Eine Übernahme bringt Kassensitz, Patientenstamm, Personal und eingespielte Abläufe mit, hat aber einen Kaufpreis und manchmal Investitionsstau. Eine Neugründung erlaubt freie Wahl von Standort und Konzept, ist in gesperrten Planungsbereichen für die Kassenversorgung aber oft nicht möglich und braucht Zeit, bis genug Patienten kommen.
Wer entscheidet über die Kassenzulassung?
Über die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung entscheidet der Zulassungsausschuss, der bei der Kassenärztlichen Vereinigung angesiedelt ist und paritätisch mit Vertretern der Ärzte und Krankenkassen besetzt ist. Voraussetzung ist unter anderem der Eintrag ins Arztregister.
Kann ich eine Praxis nur für Privatpatienten gründen?
Ja. Eine reine Privatpraxis braucht keine Kassenzulassung und unterliegt deshalb nicht der Bedarfsplanung. Sie hängt aber vollständig von Privatversicherten und Selbstzahlern ab. Approbation, Berufsrecht und die Anzeige bei der Ärztekammer gelten trotzdem.

Zuletzt überarbeitet am 27. Oktober 2026.