Klinische Bewertung nach MDR: Was Gründer wissen müssen
Jedes Medizinprodukt braucht klinische Daten. Wie die klinische Bewertung aufgebaut ist, wann eine eigene Studie nötig wird und wie Startups sie früh einplanen.
Die klinische Bewertung belegt mit klinischen Daten, dass ein Medizinprodukt sicher ist, die versprochene Leistung erbringt und einen klinischen Nutzen hat. Die Medizinprodukteverordnung (MDR) schreibt sie in Art. 61 für jedes Produkt vor, egal welcher Risikoklasse. Für Gründerinnen und Gründer ist sie oft der größte Zeit- und Kostenblock auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung, und sie entscheidet mit darüber, ob eine eigene klinische Studie nötig wird.
Was die klinische Bewertung leisten muss
Die klinische Bewertung ist kein einzelnes Dokument, sondern ein systematischer und fortlaufender Prozess. Der Hersteller sammelt alle verfügbaren klinischen Daten zu seinem Produkt, bewertet ihre Qualität und Aussagekraft und analysiert, ob sie die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen der MDR belegen. Am Ende steht eine begründete Aussage, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis bei bestimmungsgemäßer Verwendung vertretbar ist.
Drei Begriffe tauchen dabei immer wieder auf:
- Sicherheit: Treten bei bestimmungsgemäßer Anwendung unvertretbare Risiken oder Nebenwirkungen auf?
- Leistung: Erreicht das Produkt die Leistung, die der Hersteller in seiner Zweckbestimmung angibt?
- Klinischer Nutzen: Hat das Produkt eine positive Wirkung auf die Gesundheit des Patienten, etwa auf Diagnose, Behandlung oder Lebensqualität?
Die Bausteine
| Dokument | Inhalt | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Plan der klinischen Bewertung (CEP) | Zweckbestimmung, Zielgruppe, Indikationen, angestrebte Leistung und Nutzen, Methodik der Datensuche und -bewertung | vor der Datensammlung |
| Literaturrecherche | systematische Suche nach Daten zum eigenen Produkt, zu gleichartigen Produkten und zum Stand der Technik | laufend |
| Klinische Daten aus eigenen Quellen | Ergebnisse klinischer Prüfungen, Daten aus der Marktbeobachtung bereits verkaufter Produkte | je nach Produkt |
| Bericht über die klinische Bewertung (CER) | Bewertung aller Daten, Nutzen-Risiko-Abwägung, Schlussfolgerung | vor der Konformitätsbewertung, danach regelmäßige Aktualisierung |
| Plan und Bericht zur klinischen Nachbeobachtung (PMCF) | Sammlung klinischer Daten nach dem Inverkehrbringen | ab Markteintritt |
Die Anforderungen an Plan und Methodik stehen in Anhang XIV der MDR. Die Koordinierungsgruppe Medizinprodukte der EU (MDCG) hat ergänzende Leitlinien veröffentlicht, unter anderem zur Gleichartigkeit und zu Produkten mit langer Markthistorie. Viele Hersteller orientieren sich methodisch weiterhin an der älteren MEDDEV-Leitlinie zur klinischen Bewertung, soweit sie mit der MDR vereinbar ist.
Der Stand der Technik
Ein oft unterschätzter Teil ist die Beschreibung des Stands der Technik. Die klinische Bewertung muss zeigen, wie die betreffende Erkrankung heute diagnostiziert oder behandelt wird, welche Alternativen es gibt und welche Ergebnisse diese erzielen. Daran wird gemessen, ob das neue Produkt einen angemessenen Nutzen bietet und ob seine Risiken im Vergleich vertretbar sind. Für Startups ist diese Analyse doppelt wertvoll, weil sie auch Investoren und Kostenträger interessiert.
Datenquellen: Literatur, Gleichartigkeit, eigene Studie
Literatur zum eigenen Produkt und zum Stand der Technik
Für bekannte Wirkprinzipien gibt es oft umfangreiche Fachliteratur. Sie belegt aber nur dann etwas für das eigene Produkt, wenn sich die Ergebnisse übertragen lassen. Eine systematische, nachvollziehbar dokumentierte Recherche mit klaren Ein- und Ausschlusskriterien ist Pflicht.
Nachweis der Gleichartigkeit
Daten eines anderen Produkts dürfen nur genutzt werden, wenn Gleichartigkeit in technischer, biologischer und klinischer Hinsicht nachgewiesen ist. Unter der MDR sind die Anforderungen deutlich gestiegen. Für Implantate und Produkte der Klasse III muss der Hersteller in der Regel einen Vertrag mit dem Hersteller des Vergleichsprodukts haben, der ihm dauerhaft vollen Zugang zu dessen technischer Dokumentation sichert. Für Startups mit einem neuartigen Produkt ist dieser Weg deshalb oft verschlossen.
Eigene klinische Prüfung
Reichen Literatur und Gleichartigkeit nicht aus, braucht es eine eigene klinische Prüfung. Für Implantate und Produkte der Klasse III ist das nach Art. 61 Abs. 4 MDR der Normalfall, Ausnahmen gelten nur unter engen Voraussetzungen. Klinische Prüfungen folgen den Vorgaben der Art. 62 ff. MDR und der Norm ISO 14155 zur guten klinischen Praxis. In Deutschland regelt das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz das Verfahren. Je nach Art der Prüfung sind eine Genehmigung oder Anzeige bei der zuständigen Bundesoberbehörde und eine Stellungnahme der Ethik-Kommission erforderlich.
Wann reicht weniger?
Für manche Produkte ist ein Nachweis mit klinischen Daten im engeren Sinn nicht angemessen, etwa bei bestimmten einfachen Produkten, deren Sicherheit und Leistung sich über Prüfungen im Labor, Bench-Tests und den Stand der Technik zeigen lässt. Art. 61 Abs. 10 MDR erlaubt dann eine Begründung, warum der Nachweis auf anderem Weg erbracht wird. Diese Begründung muss sich auf das Risikomanagement stützen und gut dokumentiert sein. Für Software gilt: Neben der klinischen Leistung spielt die analytische und technische Validierung eine große Rolle.
Rolle der Benannten Stelle
Ab Klasse IIa prüft die Benannte Stelle die klinische Bewertung im Rahmen der Konformitätsbewertung. Bei Implantaten der Klasse III und bestimmten aktiven Produkten der Klasse IIb kommt ein zusätzliches Konsultationsverfahren mit einem Expertengremium hinzu. Für Implantate und Produkte der Klasse III verlangt die MDR außerdem einen Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, der öffentlich zugänglich gemacht wird. Wie die Zusammenarbeit mit der Benannten Stelle abläuft, beschreibt der Artikel Benannte Stelle finden.
Klinische Nachbeobachtung nach dem Markteintritt
Mit der CE-Kennzeichnung endet die klinische Bewertung nicht. Im Rahmen der Überwachung nach dem Inverkehrbringen sammelt der Hersteller weiter klinische Daten, etwa über Register, Anwenderbefragungen oder gezielte Nachbeobachtungsstudien. Die Ergebnisse fließen regelmäßig in den Bewertungsbericht ein. Ab Klasse IIa kommen periodische Sicherheitsberichte hinzu. Diese Pflichten sollten bereits im Businessplan als laufende Kosten auftauchen.
Was das für Startups bedeutet
Die klinische Bewertung hängt eng mit zwei frühen Entscheidungen zusammen: der Zweckbestimmung und der Risikoklasse. Eine breit formulierte Zweckbestimmung mit vielen Indikationen erfordert mehr Daten. Wer sich zunächst auf eine klar umrissene Indikation konzentriert, kann schneller auf den Markt kommen und später erweitern. Wie die Risikoklasse bestimmt wird, erklärt der Artikel MDR-Klassifizierung.
Checkliste: Klinische Bewertung früh planen
- Zweckbestimmung, Indikationen und Zielgruppe präzise festgelegt
- Stand der Technik und Alternativen recherchiert
- Strategie für die Datenquellen geklärt: Literatur, Gleichartigkeit oder eigene Studie
- Bedarf und Kosten einer klinischen Prüfung im Finanzplan
- Plan der klinischen Bewertung vor der Datensammlung erstellt
- Verknüpfung mit dem Risikomanagement nach ISO 14971 hergestellt
- Nachbeobachtung nach dem Markteintritt mit Budget eingeplant
- regulatorische Expertise im Team oder extern gesichert
Typische Schwächen, die Benannte Stellen beanstanden
Aus der Praxis der Konformitätsbewertung lassen sich einige wiederkehrende Schwachstellen ableiten. Häufig ist die Zweckbestimmung in der klinischen Bewertung anders formuliert als in Gebrauchsanweisung und Marketingunterlagen. Literaturrecherchen sind nicht reproduzierbar dokumentiert oder schließen ungünstige Ergebnisse ohne Begründung aus. Der Nachweis der Gleichartigkeit bleibt an der Oberfläche und vergleicht nur technische Datenblätter. Akzeptanzkriterien für Sicherheit und Leistung fehlen oder werden erst nachträglich festgelegt. Und die Nachbeobachtung nach dem Markteintritt ist als Absichtserklärung beschrieben, ohne konkrete Methoden, Fallzahlen und Zeitplan.
Wer diese Punkte von Anfang an beachtet, reduziert Nachforderungen und damit Zeit und Kosten im Verfahren.
Verknüpfung mit dem Qualitätsmanagement
Die klinische Bewertung ist Teil der technischen Dokumentation und muss in das Qualitätsmanagementsystem eingebettet sein. Verfahren für Literaturrecherche, Datenbewertung, Aktualisierung und Nachbeobachtung gehören in die QM-Dokumentation. Wie Startups dieses System aufbauen, beschreibt der Artikel ISO 13485 einführen.
Den Gesamtüberblick über den Weg zur CE-Kennzeichnung bietet der Bereich Medizinprodukte zulassen. Da sich Leitlinien und Auslegungen regelmäßig weiterentwickeln, sollten Gründer den aktuellen Stand mit ihrer Benannten Stelle oder einer regulatorischen Beratung abgleichen.
Fragen und Antworten
- Brauchen auch Produkte der Klasse I eine klinische Bewertung?
- Ja. Die klinische Bewertung ist für alle Risikoklassen vorgeschrieben. Ihr Umfang richtet sich nach dem Risiko und der Art des Produkts. Bei einfachen Produkten der Klasse I kann sie überschaubar ausfallen, sie muss aber dokumentiert und nachvollziehbar sein.
- Kann ich die klinische Bewertung auf ein Konkurrenzprodukt stützen?
- Grundsätzlich können Daten eines gleichartigen Produkts genutzt werden, wenn technische, biologische und klinische Gleichartigkeit belegt ist. Die MDR hat die Anforderungen daran deutlich verschärft. Für Implantate und Produkte der Klasse III ist dafür in der Regel ein Vertrag mit dem anderen Hersteller nötig, der vollen Zugang zu dessen technischer Dokumentation sichert.
- Was ist der Unterschied zwischen klinischer Bewertung und klinischer Prüfung?
- Die klinische Bewertung ist der gesamte, fortlaufende Prozess, in dem alle klinischen Daten zu einem Produkt gesammelt, bewertet und analysiert werden. Eine klinische Prüfung ist eine systematische Studie am Menschen und damit nur eine mögliche Datenquelle innerhalb dieser Bewertung.
- Ist die klinische Bewertung mit der CE-Kennzeichnung abgeschlossen?
- Nein. Sie wird über den gesamten Lebenszyklus mit Daten aus der Überwachung nach dem Inverkehrbringen aktualisiert. Dazu gehört die klinische Nachbeobachtung, kurz PMCF, deren Ergebnisse regelmäßig in den Bewertungsbericht einfließen.
Weiterlesen
- MDR-Klassifizierung
Von der Zweckbestimmung zur Risikoklasse: wie die Klassifizierungsregeln der MDR funktionieren und warum Software besonders oft höher eingestuft wird.
- Benannte Stelle
Wie Startups eine passende Benannte Stelle finden, wie die Konformitätsbewertung abläuft und welche Kosten über die gesamte Zertifikatslaufzeit anfallen.
- ISO 13485
Ohne Qualitätsmanagement keine CE-Kennzeichnung. Wie Startups ein schlankes QM-System nach ISO 13485 aufbauen, das mitwächst und vor der Benannten Stelle besteht.
Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026.