Gründen in der Medizinwirtschaft

Einkaufsgemeinschaften und Vergabe: Markteintritt im Krankenhaus

Wie Krankenhäuser über Einkaufsgemeinschaften und öffentliche Ausschreibungen beschaffen, welche Verfahren es gibt und wie junge Unternehmen trotz fehlender Referenzen zum Zug kommen.

Wer Krankenhäuser beliefern will, muss zwei Beschaffungswege kennen: Einkaufsgemeinschaften, über die viele Häuser ihre Sortimente bündeln, und das Vergaberecht, das öffentliche Krankenhäuser zu Ausschreibungen verpflichtet. Beide Wege belohnen Anbieter mit vollständigen Unterlagen, klaren Produktdaten und Referenzen. Für Startups sind sie zunächst eine Hürde, mit der richtigen Vorbereitung aber auch eine Chance, weil öffentliche Ausschreibungen allen Bietern offenstehen.

Wie Sie die Anwender und Entscheider im Haus gewinnen, beschreibt der Beitrag zum B2B-Vertrieb an Kliniken. Hier geht es um den formalen Weg zum Auftrag.

Wie Einkaufsgemeinschaften arbeiten

Einkaufsgemeinschaften bündeln den Bedarf vieler Krankenhäuser, um bessere Preise und einheitliche Sortimente zu erreichen. In Deutschland gibt es mehrere große Einkaufsgemeinschaften, teils trägerübergreifend, teils kommunal oder kirchlich geprägt. Große private Klinikgruppen organisieren den Einkauf zudem häufig zentral in eigenen Gesellschaften.

Typische Aufgaben einer Einkaufsgemeinschaft:

  • Verhandlung von Rahmenverträgen mit Lieferanten über Preise und Konditionen.
  • Standardisierung von Sortimenten, oft gemeinsam mit Anwendern aus den Mitgliedshäusern.
  • Bereitstellung von Produktdaten und Katalogen für die Bestellsysteme der Häuser.
  • Bei öffentlichen Mitgliedern teils auch Durchführung von Ausschreibungen.

Für Lieferanten bedeutet eine Listung, dass Mitgliedshäuser zu vereinbarten Konditionen bestellen können. Eine Listung ist aber keine Abnahmegarantie. Verkaufen müssen Sie trotzdem in den einzelnen Häusern.

Was eine Einkaufsgemeinschaft von Ihnen erwartet

Checkliste Lieferantenunterlagen

  • Vollständige Produktstammdaten mit Artikelnummern, Verpackungseinheiten und Preisen.
  • Eindeutige Produktkennzeichnung, bei Medizinprodukten mit UDI nach MDR, sowie standardisierte Artikelnummern wie GTIN.
  • Konformitätserklärung, Zertifikate der Benannten Stelle soweit erforderlich, Gebrauchsanweisung.
  • Hygiene- und Aufbereitungsinformationen, Sicherheitsdatenblätter wo relevant.
  • Nachweise zu Qualitätsmanagement und Lieferfähigkeit.
  • Angaben zu Service, Schulung und Reklamationsabwicklung.
  • Bei Software: Datenschutz- und Sicherheitsunterlagen.

Junge Unternehmen unterschätzen oft den Aufwand für saubere Stammdaten. Fehlerhafte oder unvollständige Daten verzögern die Aufnahme in Kataloge und Bestellsysteme um Monate.

Innovation versus Standardisierung

Einkaufsgemeinschaften haben ein Interesse an wenigen, austauschbaren Produkten mit niedrigen Preisen. Innovative Produkte passen nicht immer in diese Logik. Argumentieren Sie deshalb nicht nur mit dem Stückpreis, sondern mit den Gesamtkosten im Behandlungsprozess, und suchen Sie Unterstützung bei Anwendern, die in den Fachgruppen der Einkaufsgemeinschaft mitarbeiten.

Wann Krankenhäuser ausschreiben müssen

Ob ein Krankenhaus Vergaberecht anwenden muss, hängt von seinem Träger ab.

Träger Vergaberecht Hinweis
Kommunale Krankenhäuser in der Regel ja, als öffentliche Auftraggeber auch wenn sie als GmbH organisiert sind
Universitätskliniken in der Regel ja Landesrecht und Haushaltsrecht ergänzend
Freigemeinnützige, etwa kirchliche Träger meist nein Bindung möglich über Bedingungen von Fördermitteln
Private Träger meist nein eigene Einkaufsrichtlinien der Konzerne

Maßgeblich ist der Begriff des öffentlichen Auftraggebers im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Kommunal beherrschte oder überwiegend öffentlich finanzierte Einrichtungen fallen darunter, auch wenn sie privatrechtlich organisiert sind. Im Einzelfall kann die Einordnung strittig sein.

Ober- und Unterschwellenbereich

Erreicht der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, gilt das europaweite Vergaberecht mit Bekanntmachung im EU-Amtsblatt. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der meisten öffentlichen Auftraggeber liegt der Schwellenwert seit 1. Januar 2026 bei 216.000 Euro netto. Maßgeblich ist der Gesamtwert über die Laufzeit, bei Rahmenverträgen also das geschätzte Gesamtvolumen.

Darunter gilt das nationale Recht. Je nach Bundesland ist das die Unterschwellenvergabeordnung oder eigenes Landesvergaberecht, mit Wertgrenzen für vereinfachte Verfahren und Direktaufträge, die sich zwischen den Ländern unterscheiden.

Die wichtigsten Vergabeverfahren

Verfahren Ablauf Bedeutung für Startups
Offenes Verfahren jedes Unternehmen kann ein Angebot abgeben Standardfall, Eignungsnachweise entscheidend
Nicht offenes Verfahren erst Teilnahmewettbewerb, dann Angebote ausgewählter Bieter Referenzen zählen bei der Auswahl stark
Verhandlungsverfahren Angebote werden verhandelt, mit oder ohne Teilnahmewettbewerb Chance, Besonderheiten des Produkts zu erklären
Wettbewerblicher Dialog Lösung wird mit Bietern gemeinsam entwickelt bei komplexen Vorhaben, etwa Digitalisierungsprojekten
Innovationspartnerschaft Entwicklung und anschließender Kauf einer noch nicht verfügbaren Lösung für Produkte, die es am Markt noch nicht gibt

Daneben schließen öffentliche Auftraggeber häufig Rahmenvereinbarungen, aus denen über die Laufzeit einzelne Aufträge abgerufen werden. Wer bei einer Rahmenvereinbarung nicht zum Zug kommt, ist für dieses Produkt oft für mehrere Jahre außen vor.

Wie Startups in Vergabeverfahren bestehen

Ausschreibungen finden

Öffentliche Ausschreibungen werden auf Vergabeplattformen von Bund, Ländern und Kommunen sowie europaweit im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Richten Sie Suchaufträge für Ihre Produktgruppe ein und beobachten Sie auch Vorinformationen und Markterkundungen. Wer bei einer Markterkundung Informationen liefert, darf sich trotzdem später bewerben, solange der Wettbewerb dadurch nicht verzerrt wird.

Produktneutrale Leistungsbeschreibung

Öffentliche Auftraggeber müssen Leistungen grundsätzlich produktneutral beschreiben. Anforderungen, die nur ein bestimmtes Produkt erfüllt, sind nur zulässig, wenn der Auftragsgegenstand sie rechtfertigt. Für Startups ist das Fluch und Segen zugleich: Etablierte Produkte werden nicht automatisch bevorzugt, Ihr eigenes Produkt aber auch nicht. Nutzen Sie Bieterfragen, wenn Anforderungen unnötig eng gefasst sind.

Eignung trotz fehlender Referenzen

Auftraggeber prüfen die Eignung von Bietern, etwa über Umsätze, Referenzen und Qualifikationen. Junge Unternehmen haben hier Nachteile. Mögliche Wege:

  • Eignungsleihe: Sie stützen sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens, etwa eines Händlers oder Produktionspartners, der dafür einsteht.
  • Bietergemeinschaft: Mehrere Unternehmen bieten gemeinsam an und ergänzen sich in Eignung und Leistung.
  • Unterauftrag: Sie liefern als Partner eines etablierten Bieters zu.
  • Lose: Öffentliche Auftraggeber sollen Aufträge in Lose aufteilen, um kleineren Unternehmen die Teilnahme zu ermöglichen. Achten Sie auf Lose, die genau zu Ihrem Produkt passen.

Alleinstellung

Bietet nur Ihr Unternehmen eine bestimmte Lösung an, etwa wegen eines Patents, kann ein Krankenhaus im Ausnahmefall ohne vorherigen Wettbewerb verhandeln. Die Anforderungen an die Begründung sind hoch. Liefern Sie dem Auftraggeber nachvollziehbare Unterlagen, warum es keine gleichwertige Alternative gibt, und rechnen Sie damit, dass die Klinik trotzdem eine Markterkundung durchführt.

Zuschlagskriterien: Nicht nur der Preis

Der Zuschlag geht auf das wirtschaftlichste Angebot. Das ist nicht zwingend das billigste: Öffentliche Auftraggeber können neben dem Preis auch Qualität, technischen Wert, Service, Lieferbedingungen oder Folgekosten bewerten, wenn sie diese Kriterien und ihre Gewichtung vorab bekannt machen. Für innovative Produkte ist das eine Chance. Prüfen Sie in jeder Ausschreibung, wie die Kriterien gewichtet sind, und richten Sie Ihr Angebot gezielt darauf aus. Bei reinen Preiswettbewerben haben neue Anbieter mit kleinen Stückzahlen dagegen selten eine Chance.

Fristen, Form und Rügen

Vergabeverfahren sind formstreng. Ein fehlendes Formular oder eine verpasste Frist führt schnell zum Ausschluss. Lesen Sie alle Vergabeunterlagen vollständig, nutzen Sie die elektronische Angebotsabgabe frühzeitig und halten Sie Ihre Unterlagen wie Handelsregisterauszug, Eigenerklärungen und Zertifikate aktuell bereit.

Erkennen Sie einen Verstoß im Verfahren, müssen Sie ihn im Oberschwellenbereich rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber rügen. Sonst ist ein späteres Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer oft ausgeschlossen.

Fahrplan für den Markteintritt

  1. Zielhäuser nach Trägern sortieren: öffentliche Häuser mit Vergabepflicht, Häuser in Einkaufsgemeinschaften, Konzerne mit zentralem Einkauf.
  2. Unterlagen vorbereiten: Stammdaten, Zertifikate, Dokumentation, Datenschutz- und Sicherheitsunterlagen.
  3. Bedarf wecken, bevor ausgeschrieben wird: Anwender überzeugen, Teststellungen durchführen, Markterkundungen beantworten.
  4. Ausschreibungen beobachten und Partner suchen: Bietergemeinschaften oder Händler für größere Verfahren.
  5. Listung anstreben: Gespräche mit Einkaufsgemeinschaften, sobald erste Referenzkunden vorhanden sind.

Ob ein Produkt zusätzlich über die Krankenkassen vergütet werden kann, beeinflusst die Zahlungsbereitschaft der Häuser stark. Die Wege dafür beschreibt der Beitrag zur Erstattung neuer Medizinprodukte. Weitere Grundlagen zum Markteintritt finden Sie unter Gründen in der Medizinwirtschaft.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Muss ich Mitglied einer Einkaufsgemeinschaft werden, um Kliniken zu beliefern?
Nein. Lieferanten werden nicht Mitglied, sondern Vertragspartner. Krankenhäuser können auch außerhalb der Rahmenverträge kaufen, tun es aber bei Standardprodukten oft ungern, weil die Konditionen der Einkaufsgemeinschaft günstiger sind oder Mengenzusagen bestehen. Für innovative Produkte ohne Vergleichsprodukt ist der Direktkauf häufiger.
Ab welchem Auftragswert muss europaweit ausgeschrieben werden?
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der meisten öffentlichen Auftraggeber, zu denen auch kommunale Krankenhäuser gehören, liegt der EU-Schwellenwert seit 1. Januar 2026 bei 216.000 Euro netto. Darunter gilt das nationale Haushalts- und Vergaberecht mit eigenen Wertgrenzen der Länder. Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre angepasst.
Darf ein Krankenhaus direkt bei einem Startup kaufen, weil nur dieses das Produkt anbietet?
Ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Wettbewerb ist zulässig, wenn ein Auftrag aus technischen Gründen oder wegen Schutzrechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann und es keine vernünftige Alternative gibt. Die Klinik muss das sorgfältig begründen und dokumentieren. Eine reine Vorliebe für ein Produkt reicht nicht.
Was kann ich tun, wenn ich eine Ausschreibung für fehlerhaft halte?
Im Oberschwellenbereich können Bieter Verstöße beim Auftraggeber rügen, und zwar innerhalb kurzer Fristen, und danach ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragen. Für Startups lohnt sich vorher oft eine Bieterfrage, etwa zu Anforderungen, die ein bestimmtes Produkt bevorzugen. Für ein Nachprüfungsverfahren ist anwaltliche Beratung sinnvoll.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026.